Verkehrsrecht

Die Beratung und Vertretung meiner Madantschaft im Verkehrsrecht erstreckt sich auf ale Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechtes.

Zivilrechtlich geht es überwiegend um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Neben den Fahrzeugschäden, können hier Nutzungsausfallschäden, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten,  Auslagen, sowie weitere wirtschaftliche Schäden geltend gemacht werden.

Ist unfallbedingt ein Personenschaden entstanden, kommt die Geltendmachung von Schmerzensgeldzahlungen, Heilbehandlungskosten und des Verdienstausfallschadens gegen die jeweilige Haftpflichtversicherung in Betracht.

Die Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren umfasst in erster Linie die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von einem gegen den Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid beispielsweise im Themenbereich  Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Trunkenheitsfahrten, sowie den Erfolgsaussichten eines Einspruches hiergegen.

Darüber hinaus übernehme ich auch die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen zum Beispiel bei Vorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie anderweitigen Gefährungen des Straßenverkehrs.