Preise und Kosten

1. Kosten allgemein

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet die Grundlage der Anwaltskostenvergütung. Sie gibt feste Gebührensätze vor, die für alle Anwälte gelten. Die Anwaltskosten berechnen sich nach
  1. der Höhe des Streit- bzw. Verfahrenswertes (Höhe der Forderung bzw. des Interesses)
  2. dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang des jeweiligen Verfahrens
  3. der Ebene der anwaltlichen Tätigkeit (außergerichtlich, gerichtlich, Instanz)

Daneben sind Honorarvereinbarungen möglich, die in der Regel über den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegen.


2. Erstberatung

Für eine Erstberatung können je nach Umfang und dem Verfahrenswert 50,00 € bis 190,00 € berechnet werden. Für den Fall der anschließenden Mandatserteilung werden diese Kosten auf das erforderliche Verfahren angerechnet.


3. Kostenlast

Rechtsschutzversicherung

Für den Fall, das für das zu bearbeitende Rechtsgebiet eine Rechtsschutzversicherung besteht,übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten.

Zivilprozess

Im Zivilprozess (ausgenommen im Arbeitsgerichtsprozess) trägt die unterliegende Partei die Kosten. Bei partiellem Unterliegen erfolgt seitens des Gerichts eine Kostenquotelung. Dementsprechend muss der Gegner die Kosten nur teilweise tragen.
Im Arbeitsgerichtsprozess gilt jedoch die Regelung, dass jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss.


4. Prozesskostenhilfe

Im Falle der Mittellosigkeit bzw. geringem Einkommen kann Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.